Begründung des Verwaltungsaktes Bedeutung

Suchen

Begründung des Verwaltungsaktes

Begründung des Verwaltungsaktes Logo #42343Schriftliche oder schriftlich bestätigte Verwaltungsakte sowie elektronische oder elektronisch bestätigte Verwaltungsakte sind grds. gem. § 39 I VwVfG schriftlich zu begründen. Dabei ist für die formelle Rechtmäßigkeit nicht maßgebend, ob die Begründung auch inhaltlich richtig ist. Die Behörde mus...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42343
Keine exakte Übereinkunft gefunden.